Baulohn

Die starke Abhängigkeit von Witterungsschwankungen in der Baubranche werden durch zahlreiche gesetzliche Regelungen abgefangen. So stellt der Baulohn sicher, dass die Lohneinbußen in Schlechtwetterphasen nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gehen.

 

Für die Lohnbuchhaltung bedeutet das allerdings, dass jede Menge Sonderfälle und Vorschriften berücksichtigt werden müssen. Lohnbüro AM unterstützt Sie bei der anspruchsvollen und aufwändigen Abrechnung von Baulöhnen mit einem System, das mitdenkt.

 

 

Die witterungsbedingten Einflüsse auf die Durchführbarkeit von Arbeiten auf dem Bau im Winter, sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit hat zu den Besonderheiten bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe geführt. Im Prinzip wird auch beim Baulohn eine ganz normale Lohnabrechnung mit Stundenlöhnen, Gehältern, SV-Beiträgen und Lohnsteuer durchgeführt. Hinzu kommen dann spezielle Regelungen je nach Branche sowie Bestimmungen für die Winterzeit.

 

Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wurden zum 01.01.2009 die Sofortmeldungen eingeführt. Dabei sind einige Wirtschaftsbereiche, darunter auch die Baubranche, verpflichtet vor Beschäftigungsbeginn für jede*n Arbeitnehmer*in eine Sofortmeldung an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Bei einer Kontrolle durch den Zoll vor Ort, greift dieser online auf die Meldungen zu und kontrolliert, ob für alle Beschäftigten eine Anmeldung vorliegt. Ist dies nicht der Fall drohen unangenehme Bußgelder. Seit dem 01.01.2016 können die Sofortmeldungen nur noch elektronisch getätigt werden.

 

Neben dem Arbeitsentgelt, das einem auf dem Bau beschäftigten Arbeitnehmer nach dem geltenden Tarifvertrag zusteht, erhält er einen Zuschlag. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Leistung für witterungsbedingte Belastungen
  • Leistung für die Belastungen durch häufig wechselnde Baustellen
  • Lohnausgleich für im Winter anfallende Schlechtwetterzeiten

Außerdem sind bei der Berechnung des Baulohns weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere das Saison-Kurzarbeitergeld, das Mehraufwandswintergeld und Zuschuss-Wintergeld. Diese zusätzlichen Leistungen können bei schlechter Witterung im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März anfallen. Dabei sind auch vorhandene Arbeitszeitguthaben zu berücksichtigen. Genauso ist die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Branche.

Die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung weisen ebenfalls bauspezifische Besonderheiten auf. Wegen der oben genannten Einflussfaktoren schwankt die Höhe der Bruttolöhne von Monat zu Monat. Aus diesem Grund muss die Lohnbuchhaltung die abzuführenden Beiträge zur Sozialversicherung für jede Lohnabrechnung neu ermitteln.

 

Die Abkürzung SoKa steht für Sozialkassen der Bauwirtschaft. Unter ihrem Dach sind die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes sowie die Urlaubs- und die Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft zusammengefasst. Ein Unternehmen ist verpflichtet, Beiträge für seine Arbeitnehmer an die SoKa zu leisten, wenn mehr als die Hälfte der betrieblichen Gesamtarbeitszeit auf baugewerbliche Tätigkeiten entfällt. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig ist. Besteht eine Verpflichtung zu Abführung von SoKa-Beiträgen, sind diese in den monatlichen Abrechnungen von Baulohn zu berücksichtigen.

Die SoKa schreibt Unternehmen der Baubranche an und fragt die Anzahl der baugewerblichen Arbeitsstunden im Verhältnis zur Gesamtmenge der Arbeitsstunden ab. Auf dieser Basis kann die Einrichtung feststellen, ob eine Beitragspflicht vorliegt. Da dies auch rückwirkend für vergangene Zeiträume erfolgt, können sich schnell Beitragsnachforderungen in sogar existenzgefährdender Höhe ergeben.

 

Mit meinem Service sorge ich dafür, dass Sie als Arbeitgeber so wenig Zeitaufwand haben wie möglich, damit Sie sich ganz auf Ihren Betrieb konzentrieren können. Kern meiner Dienstleistung ist deshalb ein fester, persönlicher Ansprechpartner für jeden Kunden.

Lohnbüro AM garantiert für die Richtigkeit der Baulohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter. So vermeiden Sie Nachforderungen der Sozialkassen und minimieren das Risiko von fehlerhaften Abrechnungen.

 

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