Viele Unternehmen und Lohnbüros haben wenig Erfahrung vom Verfahren und der Abrechnung von Kurzarbeitergeld. Das führt häufig zu falschen Abrechnungen und hat Rückforderungen zur Folge.

Seit Mitte März 2020 kam es durch die Shutdown-Maßnahmen in vielen Branchen zu einem Ausfall der Wirtschaftstätigkeit. Die Wirtschaft nutzt in großem Umfang das Kurzarbeitergeld, um Fachkräfte und eingespielte Teams im Unternehmen zu halten.

 

Die meisten Unternehmen hatten noch nie mit Kurzarbeitergeld zu tun. Das führt zu vielen Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren über die richtige Beantragung bis hin zum Ausfüllen der Abrechnungslisten.

Fehlende Erfahrung in der Beantragung und Abrechnung führt häufig zu Fehlern und später zu Rückforderungen des zuviel gezahlten Kurzarbeitergeldes. In schwerwiegenden Fällen können Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen, die neben der Rückforderung mit einem Bußgeld verbunden sind.

Lohnbüro AM hilft bei der korrekten Ausführung der Abrechnung. Unternehmen können sich unterstützen lassen – beim Ausfüllen der Abrechnungslisten, beim Nachweis des Arbeitsausfalls oder bei der Ermittlung der Beschäftigten mit Kurzarbeitergeldanspruch.   

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